Protect-Security-Team GmbH
(nachfolgend “PST-Security“)
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeine Dienstausführung
    a) PST Security GmbH ist gemäß § 34 a Gewerbeordnung ein erlaubnispflichtiges Gewerbe und übt seine Sicherheitsdienstleistung aus.

    b) Der Revierwachdienst erfolgt in Dienstkleidung durch Einzelstreifen oder Funkstreifenfahrer. Es wird dabei – soweit nichts anderes vereinbart ist – bei jedem Rundgang Kontrollen der in Wachrevieren zusammengefassten Wachobjekte zu möglichst unregelmäßigen Zeiten vorgenommen.

    c) Der Separatwachdienst erfolgt in der Regel durch eine(n) oder mehrere Wachleute/Wachmänner/-frau(en) oder Pförtner/innen, die eigens für ein bzw. wenige in einem räumlichen Zusammenhang stehende Wachobjekte eingesetzt sind. Die einzelnen Tätigkeiten werden in besonderen Dienstanweisungen festgelegt.

    d) Zu den Sonderdiensten gehören z. B. Personalkontrollen, Personenbegleit- und Schutzdienste, sowie die Durchführung von Kassen-, Ordnungs- und Aufsichtsdiensten für Ausstellungen, Messen, Veranstaltungen und andere Dienste.

    e) Die gegenseitigen Verpflichtungen vom Auftraggeber und dem PST Security GmbH Wach & Sicherheitsdienste werden in besonderen Verträgen vereinbart.

    f) PST Security GmbH Wach & Sicherheitsdienst ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern allein verantwortlich.

  1. Begehungsvorschrift
    Im Einzelfall ist für die Ausführung des Dienstes allein die schriftliche Begehungsvorschrift / der Alarmplan maßgebend. Sie enthält den Anweisungen des Auftraggebers entsprechend der näheren Bestimmungen über die Rundgänge, Kontrollen und die sonstigen Dienstverrichtungen, die vorgenommen werden müssen.

    Änderungen und Ergänzungen der Begehungsvorschrift/des Alarmplanes bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit unvorhersehbare Notstände es erfordern, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Kontrollen, Rundgängen und sonstigen Dienstverrichtungen Abstand genommen werden.

  1. Schlüssel und Notfallanschriften
    a) Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.

    b) Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Dienstpersonal herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet PST-Security im Rahmen der Ziffer 11. Der Auftraggeber gibt dem PST Security GmbH die Anschriften bekannt, die bei einer Gefährdung des Objektes auch nachts telefonisch benachrichtigt werden können. Anschriftenänderungen müssen dem PST-Security umgehend mitgeteilt werden.

  1. Beanstandungen
    Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Wachdienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich schriftlich der Betriebsleitung des Wachunternehmens zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden.

    Wiederholte auch grobe Verstöße in der Ausführung des Wachdiensts berechtigen zur fristlosen Lösung des Wachvertrages, wenn der Bewachungsunternehmer nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist, längstens aber binnen einer Woche, für Abhilfe sorgt.

  1. Auftragsdauer
    Der Vertrag läuft, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist zwei Jahren.

    Wird er nicht drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, so verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr und danach wieder um ein weiteres Jahr usw.

  1. Ausführung durch andere Unternehmer
    PST Security GmbH & Sicherheitsdienst ist berechtigt, in Übereinstimmung mit dem Auftraggeber, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß § 34 a GewO zugelassener und zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.
  1. Unterbrechung der Bewachung
    Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt, kann der Bewachungsunternehmer den Wachdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist der Bewachungsunternehmer verpflichtet, die Bewachungsgebühren entsprechend den etwa ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.
  1. Vorzeitige Vertragsauflösung
    a) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder – Gegenstandes kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen.

    b) Gibt der PST Security das Revier auf, so ist PST Security GmbH ebenfalls zu einer vorzeitige Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  1. Rechtsnachfolge
    Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung des PST-Security wird der Vertrag nicht berührt.
  1. Gewerbliche Schutzbestimmung
    Der Auftraggeber darf Wachpersonal, dass ihm vom Wachunternehmer gestellt wird, während der Dauer des Vertrages und ein Jahr nach dessen Ablauf nicht selbst für Bewachungszwecke beschäftigen. Verstößt er gegen diese Vereinbarung, so ist er verpflichtet, die zehnfache Monatsgebühr als Vertragsstrafe an den Bewachungsunternehmer zu zahlen.
  1. Haftung
    a) Die Haftung des PST Security GmbH für Sach- und Vermögensschäden, die von ihm selbst, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden, ist auf die in Abs. (3) genannten Höchstsummen beschränkt, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der PST Security GmbH selbst, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen oder durch schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht worden ist.

    b) In jedem Fall leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der PST Security GmbH auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.

    c) Die in Absatz (11a) genannten Höchstgrenzen betragen:

      1. a) 5.000.000,00    € für Personenschäden (fünf Millionen)
        b) 5.000.000,00    € für Sachschäden (fünf Millionen)
        c) 500.000,00     € für Vermögensschäden
        d) 100.000,00  € für das Abhandenkommen, Beschädigung und Vernichtung bewachter Sachen
        e) 100.000,00 € für Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten

    Im Einzelfall können abweichende Versicherungssummen vereinbart werden, diese Änderungen bedürfen dessen Schriftform.

  1. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
    a) Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 4 Wochen, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber der PST Security GmbH geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.

    b) Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, der PST Security GmbH unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten.

  1. Haftpflichtversicherung und Nachweis
    Der PST Security GmbH steht dafür ein, dass eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der übernommenen Haftung, deren Grenzen sich aus Ziffer 11 ergeben, besteht. Der Auftraggeber kann den Nachweis über den Abschluss dieser Versicherung verlangen.
  1. Zahlung des Entgelts
    a) Das Entgelt für den Vertrag ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, monatlich zu zahlen.

    b) Aufrechnung und Zurückbehaltung des Entgelts sind nicht zulässig, es sei denn im Falle einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung.

    c) Bei Zahlungsverzug trotz Mahnung ruht die Leistungsverpflichtung der PST Security GmbH nebst seiner Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder vom Vertrag überhaupt entbunden ist. Im Übrigen gilt § 286 Abs. 3 BGB.

  1. Preisänderung
    Im Falle der Veränderung/Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel oder sonstiger Tarifverträge, ist das Entgelt, um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o.g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben.
  1. Vertragsbeginn, Vertragsänderungen
    Der Bewachungsvertrag ist für den Bewachungsunternehmer von dem Zeitpunkt verbindlich, in dem der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht. Änderungen des Bewachungsvertrages bedürfen der Schriftform.
  1. Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe
    a) Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter der PST Security GmbH zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses als selbständige oder unselbständige Mitarbeiter des Auftraggebers zu veranlassen. Diese Bestimmung gilt auch noch sechs Monate nach Beendigung des Vertrages.

    b) Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen die Bestimmungen des Absatz 1, so ist er verpflichtet, die sechsfache Monatsgebühr als Vertragsstrafe zu zahlen.

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort
    Erfüllungsort ist das im Auftrag / Vertrag vereinbarte Objekt. Gerichtsstand ist Beckum für beide Vertragspartner. Diese Gerichtsstand-Vereinbarung gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass

    a) die in den Klagewegen in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Sitz, Wohnort und / oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt.

    b) Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

  1. Schlussbestimmung
    Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein sollten, so sollen sie so umgedeutet werden, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt dadurch unberührt.

 

Stand 01.08.2019